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Fachbeiträge und Einblicke aus meiner Beratungspraxis – rund um Treuhand, Steuern und Stiftungsrecht.

Internes Kontrollsystem (IKS) bei gemeinnützigen Stiftungen

Von Markus Fivian, Autor der Studie "Internes Kontrollsystem (IKS) bei gemeinnützigen Stiftungen in Liechtenstein", CEPS Forschung und Praxis, Band 7, Universität Basel.

Gemeinnützige Stiftungen verwalten Vermögen und setzen dieses gezielt zur Erfüllung ihres Stiftungszwecks ein. Dabei tragen sie eine hohe Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit, Förderpartnern und Aufsichtsbehörden.

 

Ein Internes Kontrollsystem (IKS) unterstützt Stiftungen dabei, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

 

Ein IKS ist kein starres Regelwerk, sondern ein praxisorientiertes Instrument zur frühzeitigen Erkennung von Risiken, zur Vermeidung von Fehlern und zur Schaffung transparenter Abläufe. Ziel ist es, sicherzustellen, dass finanzielle Mittel korrekt eingesetzt werden, Entscheidungen nachvollziehbar sind und die Stiftung nachhaltig geführt wird.

 

Für gemeinnützige Stiftungen bestehen oftmals keine detaillierten gesetzlichen Vorgaben zur internen Kontrolle. Dies führt in der Praxis zu Unsicherheiten hinsichtlich Organisation, Risikobeurteilung und Verantwortlichkeiten. Ein gut aufgebautes IKS schafft hier Klarheit, indem Zuständigkeiten geregelt, Entscheidungsprozesse dokumentiert und Risiken systematisch bewertet werden.

 

Typische Risikobereiche bei Stiftungen betreffen unter anderem die Vermögensverwaltung, die Vergabe von Fördermitteln, internationale Projekte, organisatorische Abläufe sowie die Reputation. Ein IKS hilft, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren und mit geeigneten Massnahmen zu reduzieren.

 

In der praktischen Anwendung basiert ein wirksames IKS auf klaren Organisationsstrukturen, einem bewussten Umgang mit Risiken, laufenden Kontrollen im Tagesgeschäft, transparenter Kommunikation sowie einer regelmässigen Überprüfung und Weiterentwicklung des Systems.

 

Für Stiftungsrat und Geschäftsleitung ist ein IKS ein wertvolles Führungsinstrument. Es unterstützt fundierte Entscheidungen, stärkt die Transparenz und trägt wesentlich zur Reduktion von Haftungsrisiken bei. Gleichzeitig fördert es das Vertrauen von Förderpartnern, Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit.

 

Ein IKS ist nicht primär ein Kontrollinstrument, sondern ein Führungs- und Entscheidungswerkzeug. Es unterstützt den Stiftungsrat und die Geschäftsleitung dabei,

 

  • fundierte Entscheidungen zu treffen,

  • Projekte objektiv zu beurteilen,

  • Mittel effizient einzusetzen,

  • Haftungsrisiken zu reduzieren,

  • Vertrauen bei Aufsichtsbehörden und Förderpartnern zu stärken.

 

Gerade im Schadenfall kann ein dokumentiertes IKS nachweisen, dass Entscheidungen sorgfältig, sachlich und im Sinne des Stiftungszwecks getroffen wurden.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein Internes Kontrollsystem einen wichtigen Beitrag zur guten Führung gemeinnütziger Stiftungen leistet. Es stärkt die Organisation, erhöht die Glaubwürdigkeit und unterstützt eine nachhaltige, verantwortungsvolle Erfüllung des Stiftungszwecks.

 

Mehr Informationen zum IKS ist aus Band 7 von CEPS Forschung und Praxis (Universität Basel) zu entnehmen. → Zur Publikation (CEPS, Universität Basel)

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